Über Uns
Brennmeister
Willi Peter
Was wir tun
Die Südpfalz-Destillerie
Die Grundlage unserer Destillate sind die vielfältigen Früchte, die fast ausschließlich aus eigenem Anbau stammen. Durch den eigenen Anbau können wir optimalen Einfluss auf die Qualität der Früchte nehmen.
Auf fruchtbaren Lößböden, wo nicht nur hervorragende Weine gedeihen, stehen unsere Obstplantagen und Streuobstwiesen. Dort reifen Äpfel, Birnen, Mirabellen, Zwetschgen und Kirschen mit hervorragendem Aroma.
Qualität beginnt schon damit, den richtigen Baum in den adäquaten Boden bzw. Hang zu pflanzen. Durch den eigenen Anbau bestimmen wir selbst, je nach Reifegrad und Aroma, den optimalen Erntezeitpunkt.
Sowohl die Ernte, als auch das Einmaischen der Früchte, erfolgt in schonender Handarbeit. So stellen wir sicher, dass nur gesunde und vollreife Früchte verwendet werden. Die aromareichen Früchte sind die Basis unserer feinen Destillate.
Mirabellen, Zwetschgen und Kirschen werden in große Tücher geschüttelt und dann in mühevoller Handarbeit ausgelesen.
Wir verarbeiten aber auch wildgewachsene Früchte, wie Holunder oder Schlehen.
Qualität
Einblicke in die Manufaktur
Tradition & Leidenschaft
Anfang des 19. Jahrhunderts wurden vom Staat vorwiegend an landwirtschaftliche Betriebe sogenannte Brennrechte vergeben.
Diese erlaubten bäuerlichen Betrieben 300 Liter reinen Alkohol pro Jahr zu brennen, und hatten somit die Möglichkeit Ihr Obst, das auf Ihren landwirtschaftlichen Flächen wuchs und nicht als Tafelobst verwertet werden konnte zu verarbeiten.
Dies war nicht nur ein kleiner Zuverdienst, sondern dadurch wurde die Pflege der Streuobstwiesen durch die Vermarktung des Obstes in flüssiger Form auch belohnt.
So wurde auch das Obst von den Bäumen, von welchen meistens ein Baum am Ende eines Ackers stand, um den Bauern und Arbeitstieren wie Pferden und Kühen Schatten zu spenden verwertet.
Da auch schon damals der Staat erkannte, dass es durch die Natur selbst oder Witterungsverhältnisse nicht jedes Jahr gleich viel Obst gab, wurde die Lizenz immer für 10 Jahre vergeben.
D.h. innerhalb dieser 10 Jahre konnte derjenige der ein solches Brennkontingent inne hatte 3000 Liter Reinalkohol produzieren.
Wenn der Betrieb also 1 oder 2 Jahre nicht brennen konnte, weil es kein Obst gab oder der Brenner erkrankt war, so konnte man dies in späteren Jahren wieder ausgleichen.
Allerdings musste er innerhalb dieser 10 Jahre auch mindestens einmal brennen, ansonsten verfiel diese Lizenz wieder.
Diese Brennrechte wurden vorwiegend in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Hessen vergeben, und vorwiegend vererbt.
Neue Brennrechte konnte man vom Staat nicht mehr erhalten und wurden nur selten mal verkauft.
Voraussetzung, um überhaupt so ein Brennrecht zu erhalten bzw. besitzen zu dürfen, waren, dass man eine bestimmte Fläche selbst bewirtschafte und darauf Produkte erzeugte, natürlich vorwiegend Obst, um überhaupt Rohstoffe zu haben aus denen man Alkohol herstellen konnte.
Aber auch wildgewachsene Früchte selbst gesammelt konnten gebrannt werden. Dies war alles im sogenannten Branntweinmonopolgesetz geregelt.
So erbte auch ich mein Brennrecht von meinem Vater.
Seit 2018 wurde durch ein neues Gesetz dieses alte, in der Regel vererbte Brennrecht, aufgehoben, und durch das neue Alkoholsteuergesetz, das es sozusagen jedem in Deutschland ermöglicht eine solche Lizenz für 300 Liter Reinalkohol pro Jahr zu destillieren, ersetzt.
Voraussetzung ist aber weiterhin, dass eine bestimmte Fläche selbst bewirtschaftet wird.
Was nach dem Tode meines Vaters für mich mehr oder minder ein Hobby war, die Obstwiesen zu hegen und pflegen und das Brennrecht nicht verfallen zu lassen wurde zu meiner Profession.
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